WBS als Student
So klappt es mit einer günstigen Sozialwohnung auch als Student. Alles was du über den Wohnberechtigungsschein für Studenten wissen musst. Übersichtlich und auf einen Blick.
Voraussetzungen, Tipps und WBS Wohnungen.
Wohnberechtigungsschein als Student
Mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Haushalte eine staatlich geförderte Mietwohnung beziehen. Studenten können unter Umständen einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Für eine Vielzahl von Studenten besteht ein Anspruch auf BAföG. Im §20 WoGG wird darauf verwiesen, das eine Gesetzeskonkurrenz zwischen BAföG und anderen Wohnraumförderungsprogrammen, wie z.B. das Wohngeld aber auch dem Wohnberechtigungsschein besteht. In der Berechnung des BAföG wird nämlich bereits ein Teil der Förderung für die Wohnkosten vorgesehen. Daraus ergibt sich: Ist das Studium mit dem BAföG förderungsfähig, dann entfällt der Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein für Studenten.
Eine häufige Ausnahme: Du beziehst BAföG ausschließlich als Bankdarlehen. Dann kannst du auch als Studenten eine geförderte Mietwohnung mit dem WBS bekommen.
Mietwohnungen mit WBS sind auch unter Studenten begehrt. WBS Wohnungen sind nämlich meist mehr als 30% günstiger als vergleichbare Mietwohnungen.
Erfahre jetzt alles über die Voraussetzungen für den WBS für Studenten. Wir haben dir die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Voraussetzungen
Damit du einen Wohnberechtigungsschein als Student erhalten kannst, muss neben den allgemeinen Voraussetzungen (Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnungsgröße und Bundesland) auch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass eine doppelte Förderung für die Wohnkosten ausgezahlt wird, da das BAföG im Prinzip auch einen Anteil für die Wohnung beinhaltet.
- Du hast die Altersgrenze von 30 Jahren bzw. für Masterstudiengänge von 35 Jahren überschritten. In diesem Fall wirst du nach §10 Abs. 3 BAföG nicht mehr gefördert und können deswegen einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein prüfen
- Du hast die Fachrichtung deines Studiengangs ohne wichtigen Grund geändert und dadurch deinen Anspruch auf BAföG nach §7 Abs. 3 verloren.
- Du hast den Leistungsnachweis nach §48 Abs. 1 BAföG nicht oder nicht rechtzeitig erbracht und dadurch deinen Anspruch auf BAföG verloren.
- Du hast die Förderungshöchstdauer deines Studiengangs nach §15 Abs. 2 sowie §15a BAföG überschritten.
- Du hast ein Urlaubssemester beantragt und die Zahlung von BAföG wurde ausgesetzt.
- Deine Ausbildungsstätte (z.B. Privatschule) wird nach §2 BAföG nicht anerkannt.
- Du hast deinen Anspruch auf BAföG verloren, weil du dein Studium nur in Teilzeit erbringen kannst.
- Nach §7 Abs. 2 BAföG handelt es sich um ein Zweitstudium (Zweitausbildung)
- Du hast aufgrund einer Zweitausbildung, Förderungshöchstdauer oder Fachrichtungswechsel keinen Anspruch auf BAföG und beziehst dein BAföG als Bankdarlehen? Dann kannst du für einen WBS berechtigt sein.
- Du bist zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter mit Anspruch auf BAföG. Dein Kind hat Anspruch auf Sozialgeld. In diesem Fall ist die Herausgabe eines Wohnberechtigungsschein für den ganzen Haushalt wahrscheinlich.
Einkommensgrenzen
Damit du einen Wohnberechtigungsschein erhalten kannst, musst du die Voraussetzungen für einen WBS erfüllen. Dafür muss zum Beispiel dein Haushaltseinkommen unter den WBS Einkommensgrenzen in deinem Bundesland liegen. Das heißt für dich konkret: Verdienst du weniger als die WBS Einkommensgrenzen in deinem Bundesland, dann sollte dir ein WBS ausgestellt werden.
Du willst weitere Infos und die Höhe der WBS Einkommensgrenzen wissen? Wir haben für dich eine Einkommenstabelle vorbereitet.
Tipps für Studenten
Universitätsstädte erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Viele Abiturienten ziehen für das Studium vom Elternhaus weg und suchen sich eine Wohnung in einer der großen Universitätsstädte, wie z.B. Münster, Köln oder Aachen. Nach der ersten Recherche auf den Wohnungsportalen kommt dann aber meist das böse erwachen. Kleine 1-Zimmer Wohnungen sind beinahe unbezahlbar und auch Wohngemeinschaften (WG) sind schwer zu finden. Da fragen sich viele Studenten, wie man eine günstige Mietwohnung noch finden kann.
Eine Möglichkeit sind Sozialwohnungen mit Wohnberechtigungsschein. Denn anders als ihr Ruf sind Sozialwohnungen längst in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen.
Ein Muss für viele Studenten auf Wohnungssuche ist die SCHUFA-Selbstauskunft*. Besonders um begehrte Studentenwohnungen mit dem Wohnberechtigungsschein gehört diese bereits zum Standard bei der Wohnungsbewerbung.
Du kannst dir mit deinen Eltern als Bürge die Zahlung der Mietkaution sparen. Eine Elternbürgschaft ist für den Vermieter eine Sicherheit, ähnlich wie die obligatorische 3 Monatsmieten als Kaution. Der Vorteil für dich: Du musst bei deinem Umzug nicht noch zusätzlich die Mietkaution bezahlen und das Geld anderweitig nutzen.
Was du aber wissen solltest: Bei einer Elternbürgschaft haften deine Eltern für Schäden an der Wohnung. Bei einer Mietkautionsversicherung übernimmt deine Versicherung die Kosten und das Risiko.
Unser Tipp: Mit einer Elternbürgschaft oder einer Mietkautionsversicherung kannst du dir die Zahlung der Kaution sparen.
Es lohnt sich also in jedem Fall, Informationen beim Wohnungsamt einzuholen. Der WBS wird jeweils für ein Jahr ausgestellt und gilt nur in dem jeweiligen Bundesland.
Unser Tipp: Dein Studienort ist in einem anderen Bundesland? Dann musst du den Wohnberechtigungsschein in deinem Studienort beantragen.
Er berechtigt dich dazu eine geförderte Mietwohnung zu beziehen. Mit der Antragstellung musst du deine Studienbescheinigung und Einkommensnachweise vorgelegen. Ein Teil deines Antrags sollte auch dein BAföG-Bescheid und ein Zweizeiler eurer Eltern sein. Darin sollte ersichtlich werden, ob du Taschengeld, Kindergeld oder sonstigen Unterhalt von deinen Eltern bekommst. Das könnte nämlich als Einkommen gewertet werden.
Unser Tipp: Als Einkommen gelten auch Taschengeld und andere Zuwendungen deiner Eltern. Mit einem Studentenkonto kannst du häufig das Geld für die Kontoführung sparen.
Wichtig für deinen Anspruch auf einen WBS ist es, dass du im Zweifel glaubhaft versichern kannst, dass du deinen Lebensmittelpunkt in der Wohnung am Studienort haben wirst – und nicht bei deinem Eltern! Ansonsten verlierst du nämlich deinen Anspruch auf Wohnraumförderung.
Unser Tipp: Glaubhaft belegen, dass dein neuer Lebensmittelpunkt am Studienort ist.
Du wohnst in einer Wohngemeinschaft und möchtest einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
Dann kannst du zwar keinen Wohnberechtigungsschein erhalten, aber dennoch in eine Sozialmietwohnung einziehen und von den besonders günstigen Mieten profitieren. Dazu muss von deinem Vermieter die Wohnung freigestellt werden. Die Freistellung muss durch den Vermieter erfolgen. Dafür muss er beim Wohnamt einen entsprechenden Antrag einreichen.
Eine weitere Möglichkeit ist für euch, das ihr euch in die Bewerberliste der Stadt eintragen lasst. Das ist aber in vielen Fällen sehr langjährig. Es ist eher ratsam potenzielle Vermieter direkt auf eine Freistellung der Wohnung anzusprechen.
Unser Tipp: Auch Studenten-WGs haben eine Chance auf eine geförderte Mietwohnung. Jetzt am besten direkt bei potenziellen Vermietern auf eine WBS Wohnung bewerben und um eine Freistellung bitten.
Wohnungsbewerbung
Staatlich geförderte Sozialwohnungen sind günstig und genau deswegen begehrt. Du solltest aber nicht den Kopf in den Sand stecken. Viele Vermieter bevorzugen junge Studenten bei der Vermietung von Sozialwohnungen. In jedem Fall solltest du aber bereits bei der Wohnungsbesichtigung alle notwendigen Unterlagen für die Wohnungsbewerbung ausgefüllt und vorbereitet haben.
WBS Wohnungen für Studenten
Unser Tipp für die Wohnungssuche: Aktuelle WBS Wohnungen für Studenten und günstige Mietwohnungen findest du auf WBS-Wohnung.de der Immobilienbörse für Sozialwohnungen und günstige Wohnungen findest du tagesaktuell die besten Mietobjekte.
Häufige Fragen zum WBS für Studenten
Ja. In vielen Fällen lohnt sich auch für Studenten eine Prüfung auf eine geförderte Mietwohnung mit dem Wohnberechtigungsschein. Oft sind Studenten auf einem zweitem Bildungsweg für einen WBS berechtigt. Erfahre hier alles über den WBS für Studenten.
Du bekommst bereits BAföG? Dann ist in den meisten Fällen ein Anteil bereits für deine Wohnkosten vorgesehen. In Ausnahmefällen ist aber auch ein WBS für dich möglich.
Erfahre hier alles über den WBS für Studenten.
Du suchst eine günstige Mietwohnung für Studenten? Dann könnte der Wohnberechtigungsschein (WBS) deine Lösung sein. Mit einem WBS kannst du eine staatlich geförderte Mietwohnung beziehen.
Erfahre hier alles über den WBS für Studenten.
Wohngemeinschaften (WG), insbesondere studentische WG, können zwar keinen Wohnberechtigungsschein (WBS) bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen aber dennoch eine Sozialwohnung mieten.
Erfahre hier alles über den WBS für Studenten.
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Bildnachweis: geralt auf pixabay