WBS in Nürnberg

So klappt es mit einer günstigen WBS Wohnung in Nürnberg. Alles was du über den Wohnberechtigungsschein in der Stadt mit der Kaiserburg wissen musst. Übersichtlich und auf einen Blick.

Antragsformular, Kontaktdaten und WBS Wohnungen.

Wohnberechtigungsschein Nürnberg

WBS Nürnberg

Allgemeines

Ein in Nürnberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt dich und deine Haushaltsangehörigen zum Bezug einer günstigen Mietwohnung im ganzen Freistaat Bayern. Mietwohnungen mit WBS Pflicht werden durch die Stadt Nürnberg gefördert und können dadurch deutlich günstiger als vergleichbare Wohnungen vermietet werden. Derzeit werden in Kooperation zwischen der wbg Nürnberg und dem Amt für Existenzsicherung und soziale Integration eine Vielzahl von günstigen Wohnungen vermietet. Damit du eine WBS Wohnungen erhalten kannst, musst du einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen. Die dazugehörigen WBS Antragsformulare musst du ausfüllen und dann im Amt für Existenzsicherung und soziale Integration auf der Marienstraße 6 abgeben. In Nürnberg kannst du einen Antrag auf Wohnungsvermittlung (Vormerkbescheid) oder auf einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein stellen. Beide Scheine berechtigen dich zum Bezug einer günstigen Mietwohnung mit WBS – aber es gibt Unterschiede. Wir sagen wir dir alles, was du wissen musst.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vormerkbescheid und einem Wohnberechtigungsschein?

In Nürnberg wird zwischen einem Wohnberechtigungsschein und einem Vormerkbescheid unterschieden. Der Vormerkbescheid ist der sogenannte 1. Förderweg und ist für besonders einkommensschwache Haushalte vorgesehen. Ein Vormerkbescheid wird dir immer dann ausgestellt, wenn du unterhalb der WBS Einkommensgrenzen in Bayern liegst. Mit einem Vormerkbescheid (Antrag auf Vermittlung einer geförderten Wohnung) wird dir eine geförderte Mietwohnung vermittelt. Die Vergabe der begehrten WBS Wohnungen durch die Stadt Nürnberg erfolgt nach Bedarf und Dringlichkeitsstufen. Bei diesem Verfahren wird die Stadt Nürnberg deine Daten an potenzielle Vermieter übermitteln. Der Vermieter wählt dann unter den wenigen (meist nur 3-5 Interessenten pro Wohnungen) den vorgeschlagenen Haushalten einen für sich geeigneten Mieter aus. Durch dieses Auswahlverfahren haben Wohnungssuchende eine echte Chance auf eine günstige Wohnung in Nürnberg. Derzeit werden die meisten Sozialwohnungen in Nürnberg über dieses Verfahren vergeben.

Ein Wohnberechtigungsschein wird dir in Nürnberg immer dann ausgestellt, wenn du über mehr Einkommen verfügst als in den WBS Einkommensgrenzen in Bayern festgelegt wurden. Falls du bis zu 30 Prozent über den geltende WBS Einkommensgrenze netto verdienst, dann wird dir ein einkommensorienterter Wohnberechtigungsschein der Stufe 2 oder höher ausgestellt. Falls du zwischen 30 und 60 Prozent über der Einkommensgrenze liegst, wird dir ein einkommensorientierter Wohnberechtigungsschein der Stufe 3 ausgestellt. Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins der Stufe 2 (oder höher) fallen in die Einkommensgruppe 2 (oder höher). Förderungsfähige Haushalte mit einem WBS müssen sich selbstständig auf geeignete Mietwohnungen mit WBS Pflicht bewerben. Bei diesem Verfahren entscheiden die Vermieter darüber, ob du oder jemand anders den Zuschlag für die günstige Mietwohnung erhältst. In jedem Fall musst du dich aber eigenständig auf WBS Wohnungen in Nürnberg bewerben.

Falls du dich für eine geförderte Mietwohnung mit einem Wohnberechtigungsschein interessierst, dann kannst du deinen Antrag im Sozialamt der Stadt Nürnberg abgeben. Das Verwaltungsgebäude kannst du am besten mit dem Öffentlichen Nahverkehr erreichen. Dafür kannst du entweder die Straßenbahn, S-Bahn oder U-Bahn in Richtung Nürnberg Hauptbahnhof nehmen. Von dort aus kannst du fußläufig in wenigen Metern das Sozialamt erreichen

Eine Anfahrt mit dem Auto ist auch möglich. Jedoch sind die Parkmöglichkeiten stark eingeschränkt.

Beim Sozialamt angekommen wirst du die Bedürftigkeitsprüfung durchlaufen. Diese Prüfung wird durch einen Sachbearbeiter von der Stadt durchgeführt. Dabei wird anhand der in Nürnberg und Bayern geltenden Einkommensgrenzen dein Anspruch auf einen Vormerkbescheid bzw. WBS festgestellt. Als Faustregel gilt: Ein Vormerkbescheid / WBS Schein (Paragraf-5-Schein) sollte dir dann ausgestellt werden, wenn mit deinem verfügbaren Gehalt keine angemessene Mietwohnung für dich und deine Haushaltsangehörigen bezahlt werden kann. Deshalb wird die Stadt Nürnberg dein Nettohaushaltseinkommen und entsprechend Einkommensnachweise von dir abfragen und dann anhand der WBS Einkommensgrenze deinen Anspruch auf eine WBS Wohnungen feststellen oder ablehnen. Wenn du unter der aktuellen Einkommensgrenze liegst, dann wird dir ein Vormerkbescheid ausgestellt. Falls du mehr verdienst, aber nicht mehr als 60 % über der Einkommensgrenze liegst, dann wird dir ein Allgemeiner Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer nach dem Eingang deiner Unterlagen liegt zwischen 2 und 4 Wochen.

Falls du über der Einkommensgrenze liegst und einen Wohnberechtigungsschein in Nürnberg erhalten hast, dann musst du dich eigenverantwortlich auf eine WBS Wohnung bewerben. Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktsituation empfehlen wir dir eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft bei deinen Wohnungsbesichtigungen mitzunehmen. Damit kannst du direkt einen positiven Eindruck bei deinem neuen Vermieter hinterlassen. Denn bei mit einem Wohnberechtigungsschein besteht kein generelles Anrecht auf eine günstige Wohnung. Deswegen ist es wichtig, dass du gut vorbereitet bist. Weitere Pluspunkte kannst du bei deinem zukünftigen Vermieter sammeln, wenn du nachweisen kannst, dass du deine bisherigen Mietzahlungen zuverlässig gezahlt hast. Das schafft Vertrauen und dein Vermieter kann sich sicher sein, mit dir einen neuen zuverlässigen Mieter gefunden zu haben. Dafür kannst du die kostenlose Mietzahlungsbestätigung von deinem aktuellen Vermieter ausfüllen lassen. Wenn du eine Vormerkbescheid erhalten hast, dann wird die Stadt Nürnberg dich bei der Wohnungssuche unterstützen. Aber damit ist auch nicht garantiert, dass du eine Wohnung erhältst. Dennoch solltest du dich auch mit einem Vormerkbescheid eigenständig auf WBS Wohnungen bewerben damit du vielleicht eine schönere oder geeignetere Wohnung erhältst als dir vom Amt vorgeschlagen wurde.

Wenn du bei deiner Antragsstellung auf einen Wohnberechtigungsschein und Vormerkbescheid noch nicht in Nürnberg lebst, aber vorhast umzuziehen, dann musst du häufig einen Grund für deinen Umzugswunsch benennen. Andersherum gilt: Ein in Nürnberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein berechtigt dich zum Bezug einer geförderten Mietwohnung im ganzen Freistaat Bayern.

Entscheidend für die Vergabe eines Wohnberechtigungsscheines ist die Haushaltsgröße, Wohnungsgröße, Bundesland und das Netto-Haushaltseinkommen.

Einkommensgrenzen

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In Nürnberg und Bayern wird zwischen einem Vormerkbescheid und Wohnberechtigungsschein unterschieden. Einen Vormerkbescheinigung wird dir dann ausgestellt, wenn dein Nettohaushaltseinkommen unterhalb der WBS Einkommensgrenzen liegt. Im Freistaat Bayern und damit auch in Nürnberg gelten höhere Einkommensgrenzen als von der Bundesregierung als untere Grenze angesetzt wurde. Dadurch haben in Nürnberg mehr Haushalte einen Anspruch auf eine geförderte WBS Wohnung.

Was viele nicht wissen: weit über 50 % der Haushalte in Nürnberg haben einen Anspruch auf eine staatliche Förderung bei der Miete!

Wenn du vor deiner Antragsstellung berechnen und damit prüfen möchtest, ob du einen Anspruch auf eine günstige WBS Mietwohnung mit Vormerkbescheid oder WBS in Nürnberg hast, dann musst du für die Berechnung die Nettoeinnahmen von dir und allen zum Haushalt gehörenden Personen zusammen addieren.

Als Alleinstehender 1-Personen-Singlehaushalt hast du einen Anspruch auf eine Wohnungsvermittlung durch die Stadt, wenn du bis maximal 22.600 Euro nach Steuern (Nettogehalt) im Jahr verdienst. Das entspricht einem monatlichen Nettogehalt von mehr als 1.900 Euro. Konkret bedeutet das: Wenn du weniger als 1.900 Euro im Monat verdienst, dann steht dir ein Vormerkbescheid zu. Für den Fall, dass du die Einkommensgrenze bis zu 30 % oder 60 % überschreitest, dann kannst du einen Wohnberechtigungsschein der Stufe 3 oder Stufe 5 erhalten. Deswegen ist es möglich mit einem Einkommen von bis zu 2.500 Euro im Monat eine staatliche Förderung zu erhalten. Eine Erklärung zu den Unterschieden zwischen Vormerkbescheid und Wohnberechtigungsschein findest du oben im Artikel.

Falls du Unterhaltszahlungen für ein nicht im Haushalt lebende Person zahlen musst, dann kannst du oft von einer Sonderregelung profitieren. Dann darfst du nämlich oft mehr als die oben genannten 2.500 Euro im Monat verdienen und trotzdem eine Unterstützung bei der Miete erhalten. Die Unterhaltszahlungen können dir als zusätzlichen Freibetrag gewährt werden. Unterhaltszahlungen senken demnach dein verfügbares Nettoeinkommen und das will der Gesetzgeber entsprechend berücksichtigen. Das bedeutet für dich: Du darfst mehr als die unten stehende Beträge verdienen und trotzdem einen Vormerkbescheid oder Wohnberechtigungsschein erhalten. Wir empfehlen dir bei Unterhaltszahlungen ein informatives Gespräch mit der Stadt Nürnberg zu vereinbaren.

Falls du Alleinerziehend mit einem Kind bist, dann erhöht sich der Betrag, den du verdienen darfst, um einen zusätzlichen Kinderfreibetrag. Diese Kinderpauschale ist ein Freibetrag über 2.500 Euro, den du für jedes Kind erhältst. Durch diesen Freibetrag erhöht sich die Einkommensgrenze entsprechend um die Kinderpauschale um weitere 2.500 Euro auf 37.000 Euro. Im konkreten Fall heißt das für dich: Du bekommst einen Vormerkbescheid, wenn du unter 3.000 Euro Netto im Monat verdienst (2-Personen Haushalt-mit-Kind). Unterhaltszahlungen, die du für dein Kind erhältst, werden nicht als Einkommen angerechnet. Denn die Unterhaltszahlungen werden als Kosten für die Erziehung der Kinder angesehen. Alleinerziehende, die die Einkommensgrenze bis zu 60 % überschreiten, bekommen einen Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Das ist bis zu einem Gehalt von bis zu 4.800 Euro monatlich für dich möglich.

Zwei-Personen-Haushalte werden in Nürnberg mit einem Vormerkbescheid bis zu einem Einkommen von bis zu 34.500 Euro netto im Jahr in eine günstige Mietwohnung vermittelt. Dabei ist euer Beziehungsverhältnis zueinander (verheiratet, unverheiratet) für die Berechnung der Einkommensgrenzen unerheblich. Ebenso ist die Aufteilung des Einkommens zwischen euch irrelevant. Das bedeutet für dich ganz konkret: Es ist egal, ob ihr gleichviel verdient oder nur einer von euch ein regelmäßiges Einkommen hat. Wichtig ist lediglich, dass ihr in Summe als Haushalt die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Dann erhaltet ihr ein Vormerkbescheid oder bei der Überschreitung der Einkommensgrenze bis zu 60 % einen Wohnberechtigungsschein.

Haushalt:1 Person2 Personenjede weitere
Person
jedes weitere Kind
Bund12.000 18.0004.100500
Nürnberg
Vormerkbescheid
(1. Förderweg)
22.600 34.500 8.500 2.500
Wohnberechtigungsschein
+30% (2. Förderweg)
29.38044.85011.0503.250
Wohnberechtigungsschein
+60% (3. Förderweg)
36.16055.20013.6004.000

Antragsformular

In Nürnberg kannst du einen Antrag auf die Vermittlung einer geförderten Wohnung stellen. Den sogenannten Vormerkbescheid. Falls du die Einkommensgrenzen überschreitest, dann kannst du einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein erhalten. Weitere Erklärungen zum Unterschied zwischen Vormerkbescheid und Wohnberechtigungsschein findest du oben im Artikel.

Folgende Unterlagen musst du neben deinen Antragsformular abgeben:

  • Einkommenserklärung 
  • Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Kopie)
  • Ausweisdokument (Kopie)

Falls auf dich zutreffend:

  • Partnerschaftserklärung
  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder (Kopie)
  • Heiratsurkunde (Kopie)
  • Schwerbehindertenausweis (Kopie)

Alle oben genannten Unterlagen kannst du ausfüllen und per Posteinwurf an die Behörde übermitteln. Alternativ kannst du auch einen vor Ort Termin vereinbaren und dich beim Ausfüllen der Unterlagen beraten lassen. Die Stadt Nürnberg bietet während den Öffnungszeiten freie Sprechzeiten an. Kontakt zum Sozialamt in Nürnberg aufnehmen.

Sozialer Wohnungsbau

Bestand an sozial
gebundenen Mietwohnungen
2019
Bayern137.000
Nürnberg18.000
Regensburg5.500
Ingolstadt6.000
München37.000
Quelle: Wohnungsbericht der Stadt Nürnberg 2018

In Nürnberg leben mehr als eine halbe Millionen Menschen. Das Bevölkerungswachstum ist ungebremst hoch. Leider kann der Wohnungsbau mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten. Die Anzahl der Wohnungen in Nürnberg verharrt seit Jahren auf knapp 300.000 Wohnungen, wovon wiederum knapp 6 Prozent der Wohnungen von der Stadt gefördert werden. In Summe gibt es 18.000 Sozialwohnungen. Die Mehrzahl der Wohnungen werden auf den ersten Weg mit einem Vormerkbescheid direkt an bedürftige Haushalte vermittelt. Mehr als ein Drittel der Wohnungen werden auf dem zweiten oder drittem Förderweg mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben. Das sind immerhin mehr als 7.000 Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein in Nürnberg

Mit der Anpassung der Einkommensgrenzen am 01.05.2018 erfüllen etwa 60 % der Haushalte in Bayern die Voraussetzungen für eine einkommensorientierte Wohnungsförderung. Deswegen bleibt die Nachfrage nach einem Wohnberechtigungsschein weiterhin hoch.

Einen Großteil der günstigen Mietwohnungen mit Wohnberechtigungsschein werden durch die im städtische Besitz befindliche wbg Nürnberg vergeben. Das größte Wohnungsunternehmen in Nürnberg hat knapp 18.000 Wohnungen im eigenen Bestand und zählt gewiss zu den Akteuren, die einen erheblichen Beitrag für bezahlbaren Wohnraum in Nürnberg beitragen.

Als ambitioniertes Ziel hat die Stadt Nürnberg ausgerufen ihren Bestand an öffentlich geförderten Sozialwohnungen deutlich zu erhöhen. Damit das gelingt wird durch die wbg Nürnberg viele Flächen für den sozialen Wohnungsbau geschaffen.

Eins dieser Projekte wird ab 2022 auf dem ehemaligen Branntweinmonopol umgesetzt. Dort sollen insgesamt 400 neue Wohnungen entstehen. Knapp ein Drittel der Wohnungen sollen direkt an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen vermittelt werden.

Unser Tipp: Wenn du bei deinem potenziellen Vermieter positiv in Erinnerung bleiben möchtest, dann empfehlen wir dir beim Besichtigungstermin bereits eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft mitzubringen. Zusätzliche Pluspunkte kannst du auch mit einem lückenlosen Nachweis deiner bezahlten Mietzahlungen sammeln. Das lieben Vermieter.

Hier findest du weitere Informationen und aktuelle Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein im Freistaat Bayern.

Kontakt zum Wohnamt

Stadt Nürnberg, Sozialamt, Bereich Wohnungsvermittlung

Marienstraße 6

90402 Nürnberg

Telefonische Auskünfte

Telefon: 09 11 / 2 31-23 34

Öffnungszeiten des Servicecenters

Montag08:30 – 15:30 Uhr
Dienstag08:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch08:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag08:30 – 15:30 Uhr
Freitag08:30 – 12:30 Uhr

Weitere Informationen zum Vormerkbescheid und Wohnberechtigungsschein findest du auf der Homepage von der Stadt Nürnberg.

WBS Wohnungen in Nürnberg

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Bildnachweis: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

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