Begriffserklärungen und Informationen rund um den Wohnberechtigungsschein (WBS)

Wohnberechtigungsschein – das Glossar

WBS & Wohnberechtigungsschein: Alle Begriffe leicht erklärt

Allgemeiner Wohnberechtigungsschein (WBS)

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt Sie zum Bezug einer Sozialwohnung im jeweiligen Bundesland, welche diesen ausgestellt hat. Alleinig durch den Erhalt eines WBS haben Sie jedoch kein prinzipielles Anrecht auf eine Sozialwohnung. Andere Regelungen gelten für einen “gezielten Wohnberechtigungsschein”. Siehe auch gezielter Wohnberechtigungsschein.

Arbeitslos

Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen. In der Regel geht mit einem geregelten Beschäftigungsverhältnis auch eine Versicherungspflicht mit ein. In Deutschland wird jeder als arbeitslos gemeldeter Person Unterstützung bei der Jobsuche durch die Agentur für Arbeit angeboten.

Ausnahmewohnberechtigungsschein

Solltest du die in deinem Bundesland geltenden Einkommensgrenzen minimal überschreiten (in der Regel nicht mehr als 5%), dann kannst auf einen Ausnahmenwohnberechtigungsschein hoffen. Dieser Ausnahme-WBS kann für eine bestimmte Wohnungen oder Allgemein ausgestellt werden. Nicht alle Städte stellen diese Art eines WBS aus.

Besonderer Wohnbedarf

Siehe auch WBS mit Dringlichkeit.

Belegungsbindung

Staatlich geförderte Wohnungen unterliegen einer sogenannten Belegungsbindung und Preisbindung. Das bedeutet, dass der Staat diese Wohnungen in irgendeiner Form subventioniert bzw. gefördert hat. Im Gegenzug zu der Förderung hat sich der Vermieter / Bauträger dazu verpflichetet den Wohnraum in Ganze oder in Teilen der Gemeinde zu vergünstigten Mietpreisen zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde wiederrum stellt diesen vergünstigten Wohnraum dann förderungsfähigen Haushalten zur Verfügung. Der Wohnberechtigungsschein bescheinigt hierbei die Förderungsfähigkeit und erlaubt den Bezug von Wohnungen mit Belegungsbindung (Sozialwohnungen, WBS Wohnungen). In der Regel gilt die Belegungsbindung für Wohnraum für bis zu 30 Jahre. Erst nachdem die Belegungsbindung abgelaufen ist, dürfen die Mieten auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden. Vielerorts versuchen die Gemeinden die auslaufenden Wohnungen mit Belegungsbindungen im Dialog mit den Eigentümern zu verlängern.

Dringlichkeit

Unverhofft kommt oft. Nicht selten müssen Mieter ihre Wohnung räumen oder sind aus anderem Grund plötzlich “wohnungslos”. Für diesen Personenkreis gibt es den Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit.

Der Wohnungsmarkt wird immer angespannter und es gibt immer weniger freie Wohnungen. Insbesondere für Wohnungssuchende in Notsituation mit schnellem Wohnungsbedarf sind die Erfolgsaussichten beinahe aussichtlos. In diesem Fall spricht man von Personen mit “besonderem Wohnbedarf” und meint einen Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit. Für sie gibt es neue Kriterien für den WBS mit Dringlichkeitsstempel und auch Wohnungen. Der WBS mit Dringlichkeit wird mit verschiedenen Stufen vergeben, wobei der 1. Rang der WBS mit dem dringlichsten Wohnbedarf darstellt. – siehe auch Dringlichkeitskatalog.

Dringlichkeitskatalog

Die Zahl der Wohnungssuchenden ist erheblich größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen. Das Vergaberecht der jeweiligen Stadtverwaltung (i.d.R. Wohnamt) sieht bei der Erst- und Wiederbelegung von geförderten Wohnungen deshalb eine Einstufung der Wohnungssuchenden nach einem Dringlichkeitsrang vor. Die Klassifizierung der Dringlichkeitsränge ist je nach Wohnort unterschiedlich geregelt und kann im Dringlichkeitskatalog ihrer Stadt/Gemeinde eingesehen werden.

Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenzen sind maßgeblich für die Vergabe eines Wohnberechtigungsscheins. In der Regel wird für die Berechnung der Einkommensgrenze die bereinigten Einkünfte (Netto: also nach Steuer) aller in Haushalt befindlichen Personen hinzugezogen.

Die Einkommengrenzen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben in § 27 Wohnraumfördergesetz und § 9 WoFG. Dies sind 12.000 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 18.000 Euro für einen 2-Personen-Haushalt. Ist eine im Haushalt lebende Person noch ein Kind unter 16 Jahren, so erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 500€. Also bei einer Alleinerziehenden Mutter mit Kind würde 18.500 Euro als Einkommensgrenze festgelegt. Die einzelnen Bundesländern können unterschiedliche Einkommensgrenzen festlegen.

Fehlbelegungsabgabe

Die Fehlbelegungsabgabe wurde in den meisten Bundesländer in den Jahren 2005 bis 2008 flächendeckend abgeschafft. Das ursprüngliche Ziel eine soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten wurde durch die hohen Verwaltungskosten bei gleichzeitig sinkenden Einkünften aus der Belegungsbindung nicht erfüllt. Heute werden Sozialwohnungen einmalig bei Einzug vergeben und danach nicht weiter geprüft, sodass auch nicht förderungsfähige Personen weiterhin in ihrer erstmalig vergebenen Wohnungen geduldet werden.

Personen mit geringem Einkommen wurden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Miete für angemessenem Wohnraum unterstützt. Sozialwohnungen sind öffentlich geförderte Wohnungen und unterliegen Mietpreis- und Belegungsbindungen und dürfen grundsätzlich nur dann bezogen werden, wenn das eine Höchstgrenze an Einkommen der wohnungssuchenden Personen eine gesetzlich definierte Grenze nicht überschreitet. (Siehe auch WBS Einkommensgrenze)

Die Berechtigung und Prüfung ob eine Sozialwohnung (WBS Wohnung) bezogen werden darf wird vom Vermieter einmalig und lediglich zum Zeitpunkt des Einzugs geprüft. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse (Anzahl der Personen im Haushalt) oder die Einkommensverhältnisse der Mieter wirkt sich das nicht auf das Mietverhältnis aus. Das heißt: Mietern wird aufgrund anderer Lebensumstände keine Kündigung seitens des Vermieters ausgesprochen. Die Mieterinnen und Mieter dürfen auch dann noch in der Sozialmietwohnung verbleiben und zahlen eine subventionierte und damit verbilligte Sozialmiete, wenn sich ihr Einkommen im Lauf der Zeit über die maßgeblichen Grenzen hinaus erhöht. Sie sind nicht zum Auszug verpflichtet, obwohl ihnen die Wohnung eigentlich nicht mehr zusteht.

Andere förderungsfähige Haushalte, die auf den Bezug einer Sozialmietwohnung angewiesen sind, müssen sich stattdessen auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt mit teureren Wohnungen versorgen. Es entsteht eine Fehlförderung und das ist sozial ungerecht.

Aus diesem Grund gibt es die “Fehlbelegungsabgabe”. Da die Wohnungen mit staatlichen Zuschüssen gefördert wurde sind diese Wohnungen “gebundener Wohnraum” (Siehe auch Belegungsbindung). Zur Vermeidung dieser Fehlförderung wurde damals die Fehlbelegungsabgabe erhoben. Sie diente der Abschöpfung einer anfänglich berechtigten, später jedoch nicht mehr notwendigen Subvention. Betroffene Haushalte und Personen zahlten zusätzlich zusätzlich zur subventionierten Sozialmiete einen Ausgleich, der dem ungerechtfertigten Mietvorteil in etwa entsprach. Diese Zahlungen sollten an die Gemeinde direkt gezahlt werden.

Die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe wurden wieder in den kommunalen sozialen Wohnungsbau investiert. So konnten neue soziale Bauprojekte für den berechtigten Personenkreis gebaut oder alte Bauten modernisiert werden. Ferne war aber auch der Erwerb von Belegungsrechten bei Bestandswohnungen möglich.

Wie Eingangs bereits beschrieben, wurde dieses Konzept jedoch weitgehend aufgrund der hohen Verwaltungskosten wieder verworfen.

Freistellung

Eine Freistellung nach §30 Wohnungsförderungsgesetz (§30 WoFG) können Personen bzw. Wohnungssuchende beantragen, welche aufgrund ihrer Einkommensituation kein Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein haben.

Betroffene Personen können durch ihren potenziellen Vermieter beim ortsansässigen Amt für Bauverwaltung und Wohnungswesen eine Freistellung nach §30 WoFG prüfen lassen.

Sollte ihr Antrag bewilligt werden, so wird der Wohnraum für sie bereitgestellt. Im Gegenzug würden Sie als neuer Mieter sich verpflichten entsprechende monatliche Ausgleichszahlungen in Höhe des Mietpreises zu leisten.

In der Praxis sieht es so aus, dass Sie eine Wohnung in Höhe von einer Kaltmiete von 400€ beziehen dürfen. Die neue Wohnung aber eine Kaltmiete von 500€ vorsieht. Soweit ihr Antrag geprüft und bewilligt wurde, dann bezahlt das Amt ihnen 400€ und Sie müssten 100€ monatlich (Differenz aus 400€ und 500€) selber bezahlen.

Gezielter Wohnberechtigungsschein

Ein gezielter WBS oder auch “besonderer WBS” ist für Personen mit besonderen Bedarfen bestimmt, wie z.B. Senioren, Familien, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen.

Für diese Bedarfsgruppe hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass spezielle Sozialwohnungen geschaffen wurden, die auf die individuelle Bedürfnisse dieses Personenkreises eingehen. Aus diesem Grund gibt es einen gezielten Wohnberechtigungsschein, welches ausschließlich für ein bestimmten Typ von Sozialwohnungen gilt. Darunter fallen z.B. altersgerechtes Wohnen, betreutes Wohnen oder auch familiengerechte Wohnungen.

Mietpreisbindung

Mit der Mietpreisbindung wird festgelegt, dass die Zahlungen des Mieters die anfallenden Kosten für die Wohnung mit WBS Pflicht (Sozialwohnung) nicht überschreiten dürfen. Der Vermieter hat eine staatliche Förderung für die Errichtung des Wohnraums erhalten. Aus diesem Grund darf er den Wohnraum nicht zu einem beliebigen Mietpreis anbieten. Dies gilt auch für Wohnungen in Ballungszentren oder begehrte sowie gehobenen Wohnlagen. Daher gilt in vielen Fällen, dass Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein deutlich günstiger als freie Wohnungen am örtlichen Wohnungsmarkt sind.

Mietspiegel

Der Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Mieten. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnungen vergleichbarer Art, das heißt: Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage im Durchschnitt verlangt und bezahlt wird. Der Mietspiegel bietet sowohl Mietern als auch Vermietern eine Möglichkeit zur Orientierung, um in eigener Verantwortung einen faire und ortsübliche Miethöhe zu vereinbaren.

Paragraf 5 Schein (§5-Schein)

Der Paragraf 5 Schein (§5-Schein) ist eine frühere Bezeichnung für den Wohnberechtigungsschein (WBS). Heute wird der WBS oder auch Wohnberechtigungsschein umgangsprachlich auch §8-Schein genannt. Siehe auch Wohnberechtigungsschein.

Paragraf 8 Schein (§8-Schein)

Der Paragraf 8 Schein (§8-Schein) ist die umgangsprachliche Bezeichnung für einen Wohnberechtigungsschein, kurz: WBS. Siehe auch Wohnberechtigungsschein.

Sozialwohnungen

Sozialwohnungen entstehen durch den sogenannten “sozialen Wohnungsbau”. Die staatlich geförderten Wohnungen sind vorgesehen für Personengruppen, welche ihren Wohnbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt abdecken können. Die Vergleichsmieten für Sozialwohnungen sind staatlich gefördert und somit teils erheblich günstiger als ortsansässige Vergleichswohnungen. Die persönlichen Voraussetzungen, ob Sie für eine Sozialwohnung beziehen dürfen, wird im Rahmen eines Wohnberechtigungsschein geprüft. Mithilfe eines Wohnberechtigungsschein (WBS, §5-Schein, §8-Schein) können potenzielle Mieter nachweisen, dass Sie Anspruch auf eine günstige Sozialwohnung haben.

WBS Typ A und Typ B

Es gibt verschiedene Typen des Wohnberechtigungsscheins – namentlich den Typ A und Typ B. Der WBS Typ A ist für Geringverdiener vorgesehen. Wenn man von einem Wohnberechtigungsschein im Allgemeinen spricht, dann meint man in den meisten Fällen den Typ A (=klassischer oder erster Förderweg).

Der WBS Typ B ist der zweite Förderungsweg und berechtigt Personen, welche die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein überschritten haben. In einzelnen Bundesländern werden auch noch dann Wohnberechtigunggscheine ausgestellt, wenn die Einkommensgrenzen um bis zu 80% überschritten werden.

WBS

WBS ist die Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Siehe auch Wohnberechtigungsschein.

WBS +40

Der WBS +40 wurde für Personen bestimmt, die nach den geltenden Einkommensgrenzen keinen „normalen“ WBS erhalten können, weil ihr Einkommen bis zu 40 Prozent über den jeweiligen Bemessungsgrenzen liegt. Durch die Regelung des WBS 40 ist es in manchen Bundesländern möglich einen WBS 40 zu erhalten, wenn die Antragssteller bestimmte Merkmale erfüllen, und so eine staatlich geförderte Sozialwohnungen zu erhalten. Inhahber eines Wohnberechtiungsschein 40 müssen allerdings mit einer höheren Miete pro Quadratmer für die staatlich geförderte WBS Wohnungen rechnen. In Potsdamn beträgt diese um die 7 Euro pro Quadratmeter, bei einem normalen WBS wären dies sonst 5,50 Euro.

WBS +60

Der WBS +60 wurde für Haushalte bestimmt, welche die geltenden Einkommensgrenzen für einen “normalen Wohnberechtigungsschein überschreiten. In Berlin ist es teilweise möglich die Bemessunggrenzen mit über 60% zu überschreiten und dennoch eine der begehrten Sozialwohnungen zu erhalten. Siehe auch WBS +40.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine staatlich zugesicherte Berechtigung für das Beziehen einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (auch Sozialwohnung genannt). Der WBS gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die im Haushalb lebendende Anzahl an Personen und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.

Wohnungssuchende haben durch die Vergabe eines Wohnberechtigungsschein jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf eine Sozialwohnung (WBS Wohnung). Wohnungssuchende können bei ihrer lokalen Wohnbaugesellschaft entsprechende Wohnungen finden.

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein kompensatorisches Element zur Förderung von einkommensschwachen Haushalten. Oder anders ausgedrückt: das Wohngeld soll Personen zugeteilt werden, welche aus eigener Kraft keinen angemessen Wohnraum bezahlen können.

Wurde bei Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld positiv durch das Wohnamt geprüft, so haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf Wohngeld. Diesen Rechtsanspruch können Sie geltend machen!

Das Wohngeld wird für förderungsfähige Haushalte vom Staat bezahlt, damit es zur einer Vermischung der Bewohnerstrukturen in den Wohnquartieren kommt. Denn durch das Wohngeld haben auch einkommensschwache Haushalte die Möglichkeit in angemessenen Wohnlagen und Wohnstrukturen ein neues Zuhause zu finden.

Das Wohngeld wird ausschließlich an einkommensschwachen Personen ausgezahlt, welche explizit keine Transferleistungen beziehen. Transferleistungen sind zum Beispiel: Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Bafög, Grundsicherung im Alter und die Erwerbsminderung.

Wohnraumförderungsgesetz

Das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) regelt die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und soll einkommensschwache Haushalte bei der Versorgung mit bezahlbarem Mietwohnraum unterstützen.

Die Zielgruppe für die soziale Wohnraumförderung sind nach Definition alle Haushalte, die sich am Wohnungsmarkt nicht eigenständig mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Insbesondere sollen Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern unterstützt werden. Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfsbedürftige Personen werden im diesem Gesetz als besonders förderungsfähig angesehen.

Wohnungsbindung

Siehe auch Belegungsbindung

Zweiter Förderweg

Der Zweite Förderweg (2. Forderweg) meint im Kontext vom Wohnberechtigungsschein einen WBS Typ B. Der WBS Typ B ist für Haushalte vorgesehen, welche die eigentlichen Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein übersteigen. Siehe auch WBS Typ B.

Unser Versprechen: Wir arbeiten im ausschließlichen Interesse des Verbrauchers - also von dir! Doch unsere aufwendige redaktionelle Arbeit, die Bereitstellung unserer Website und die ständige Prüfung der Inhalte verursachen Kosten. Um diese zu decken, benötigt auch wir Einnahmen. Wir stellen dir alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung! Es gibt keine versteckten Kosten, Download-Gebühren oder Wucher-Angebote. Deswegen haben wir uns für einen anderen Weg entschieden. Wir finanzieren uns über sogenannte Partner-Links zu unseren geprüften Partnern.
Wenn du unserer Empfehlung folgst, dann bekommen wir eine kleine Vergütung über den Partner-Link. Um dies für dich immer transparent und nachvollziehbar zu halten, haben wir jeden Link, an dem wir Geld verdienen mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

Wir danken für dein Vertrauen.

Bild von StockSnap auf Pixabay

WBS-Rechner.de