WBS in Stuttgart
So klappt es mit einer günstigen Mietwohnung in Stuttgart. Alles was du über den Wohnberechtigungsschein und das Förderprogramm für Mittlere Einkommen in der Autostadt Stuttgart wissen musst. Übersichtlich und auf einen Blick.
Antragsformular, Kontaktdaten und WBS Wohnungen.
Wohnberechtigungsschein Stuttgart
Allgemeines
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt dich zum Bezug einer geförderten Mietwohnung in Stuttgart. Mietwohnungen aus diesem Wohnraumförderungsprogramm von der Landesregierung werden besonders günstig an förderungsfähige Haushalte vermietet. Die Voraussetzung zum Bezug einer dieser staatlich geförderten Mietwohnungen ist der Wohnberechtigungsschein.
Deinen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein musst du bei deinem ortsansässigen Wohnamt stellen. In Stuttgart ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen für die Prüfung deiner Unterlagen verantwortlich. Hinweis: Die Bearbeitung der WBS Anträge werden aber von dem städtischen Sachgebiet “Wohnraumversorgung” auf der Kienestraße 31 im Stadtteil Stuttgart-Mitte durchgeführt.
Die Behörde erreichst du am besten mit dem Öffentlichen Nahverkehr. Dafür kannst du die U-Bahn Linien U11, U14 und U29 in Richtung Berliner Platz (Liederhalle) nehmen. Von der Haltestelle aus kannst du innerhalb weniger Minuten zum Wohnamt laufen.
Eine Anfahrt mit dem Auto ist ebenfalls möglich. Auf der Kienestraße 45 direkt neben dem Stadtgarten gibt es einen Parkplatz.
Wenn du dann bei dem Amt für Wohnungswesen angekommen bist, dann durchläufst du die Bedürftigkeitsprüfung bzw. die Förderungsfähigkeitsprüfung. Bei dieser Prüfung wird anhand der in Stuttgart und Baden-Württemberg geltenden WBS Einkommensgrenzen ermittelt, ob du und deine Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf WBS habt. Es gilt: Ein WBS Schein sollte immer dann ausgestellt werden, wenn das Haushaltseinkommen für die Kosten für die Mietwohnung nicht im angemessenen Rahmen bezahlt werden kann. Aus diesem Grund prüft die Behörde deine Einkommensverhältnisse. Für die Ermittlung, ob du einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung mit WBS Pflicht hast, wird durch die Stadt Stuttgart geprüft, ob dein Nettohaushaltseinkommen unter der WBS Einkommensgrenze liegt.
Falls du einen Wohnberechtigungsschein erhalten hast, dann hast du maximal ein Jahr Zeit um eine geeignete Sozialwohnung (Wohnung mit WBS) zu suchen. Denn es gilt: Alleinig durch die Vergabe eines Wohnberechtigungsscheins besteht nämlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine günstige Sozialmietwohnung.
Du interessierst dich für eine günstige Mietwohnung mit WBS? Dann musst du dich selbständig bei Vermietern in Stuttgart bewerben. Jetzt auf WBS Wohnungen in Stuttgart bewerben!
Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktsituation in Stuttgart hat der Wettbewerb um die begehrten WBS Wohnungen in den letzten Jahren unter den Wohnungssuchenden deutlich zugenommen. Viele Stuttgarter geben deswegen bereits im Vorfeld auf. Wir raten dir: eine günstige Mietwohnung spart dir im Jahr mehrere Tausend Euro. Deswegen lohnt sich der Aufwand. Du kannst deine Erfolgsaussichten auf eine günstige Mietwohnung erhöhen, indem du eine bereits ausgefüllte Mieterselbstauskunft bei der Wohnungsbesichtigung mitbringst. Das ist oftmals ein echter Vorteil gegenüber anderen Wohnungssuchenden. Ein weiterer Schritt zur staatlich geförderten Mietwohnung kannst du nehmen, indem du nachweist, dass du deine bisherigen Mietzahlungen immer zuverlässig gezahlt hast. Das schafft Vertrauen bei deinem neuen Vermieter und hinterlässt einen sehr positiven Eindruck. Dafür kannst du unsere kostenlose Mietzahlungsbestätigung von deinem aktuellen Vermieter ausfüllen lassen.
Solltest du bei der Antragsstellung auf einen Wohnberechtigungsschein nicht in Stuttgart leben, aber beabsichtigen dies zu tun, dann musst du in vielen Fällen einen Grund für deinen Umzug benennen. Andersherum gilt: Ein in Stuttgart ausgestellter Wohnberechtigungsschein berechtigt dich zum Bezug einer Sozialwohnung für das ganze Bundesland Baden-Württemberg.
Entscheidend für die Vergabe eines Wohnberechtigungsscheines ist die Haushaltsgröße, Wohnungsgröße, Bundesland und das Netto-Haushaltseinkommen.
Einkommensgrenzen
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Damit du einen Wohnberechtigungsschein beziehen kannst, muss dein Bruttohaushaltseinkommen in Baden-Württemberg unterhalb der WBS Einkommensgrenzen liegen. In Baden-Württemberg und damit in Stuttgart gelten höhere Einkommensgrenzen als im bundesweiten Durchschnitt, wodurch mehr Stuttgarter einen Anspruch auf eine Sozialwohnung geltend machen können. Wenn du vor Antragsstellung berechnen möchtest, ob du einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Stuttgart hast, dann musst du für die Berechnung die Bruttoeinkünfte aller im Haushalt befindlichen Personen addieren.
Du bezahlst zu viel Miete? Weit über 50 % der Haushalte in Stuttgart haben mit dem Wohnberechtigungsschein einen Anspruch auf eine staatliche Förderung bei der Miete. Jetzt auf günstige Mietwohnungen in Stuttgart bewerben.
Die Stadtregierung in Stuttgart hat mit Wohnberechtigungsschein mittlere Einkommen im Fokus. Dafür wurde für die Erteilung eines eigens dafür geschaffenen Förderprogramm für “Mittlere Einkommen” von der Regierung eine Bezugsgröße von 60.000 € Brutto unterstellt. Benachteiligt werden bei dieser Berechnung vor allem 1-Personen-Haushalte. Größere Familienhaushalte mit Kindern werden durch die neue Berechnung mit der Gültigkeit ab 2019/2020 besonders bevorzugt.
Folgende WBS Einkommensgrenzen gelten ausschließlich für Sozialmietwohnungen, welche mit dem Förderprogramm bis 2007 errichtet wurden. Dies betrifft also vor allem Bestandswohnungen. Leider ziehen sehr wenige Stuttgarter aus den sehr billigen Sozialmietwohnungen aus. Verständlich. Deswegen fordert die Stadtregierung seit langem eine Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe, wie in Hessen. Damit diese Wohnungen wieder frei werden. Entsprechend gering sind deine Chancen auf eine Sozialmietwohnung aus diesem Förderprogramm. Wir empfehlen dir die Suche nach einer Wohnung aus dem Förderprogramm “Mittlere Einkommensbezieher” damit du eine reelle Chance auf eine Förderung deiner Miete hast!
Haushalt: | 1 Person | 2 Personen | jede weitere Person | jedes weitere Kind |
---|---|---|---|---|
Bund (brutto) | 15.600 | 23.400 | 5.330 | 650 |
Stuttgart | ||||
WBS | 21.730 | 28.885 | 8.385 | kein Sonderaufschlag für Kinder |
WBS +40 | 26.500 | 40.810 | 8.385 | kein Sonderaufschlag für Kinder |
WBS +60 | 31.270 | 45.580 | 8.385 | kein Sonderaufschlag für Kinder |
Hinweis zu Sozialmietwohnungen mit Förderungsjahr (oft ähnlich dem Baujahr des Gebäudes) in Stuttgart
Sozialmietwohnungen, die durch die Stadt ab 2008 geschaffen wurden, werden nach den geltenden WBS Einkommensgrenzen in Baden-Württemberg vermietet. Für 1- und 2-Personenhaushalte liegen die Einkommensgrenzen bei 51.000 Euro (brutto) und für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 9.000 Euro (brutto). Diese Wohnungen sind aber in Stuttgart so gut wie nicht zu bekommen. Deswegen empfehlen wir dir einen Blick auf das Förderprogramm für mittlere Einkommensbezieher.
Förderprogramm für mittlere Einkommensbezieher (MME)
Die Stadt Stuttgart stellt privaten Investoren einige städtische Grundstücke verbilligt zur Verfügung. Dafür müssen die Investoren sich verpflichten, Mieten je nach Lage zu besonders günstigen Mieten anzubieten. Auch die künftigen Mietsteigerungen sind auf die Dauer von 20 Jahren limitiert.
Diese WBS Einkommensgrenzen gelten für Wohngebäude, die nach 2008 gefördert wurden. Diese Einkommensgrenzen gelten also für alle neu geschaffenen Neubauwohnungen ab 2008.
Wohnungen aus dem Förderprogramm “Mittlere Einkommen” sind die noch am häufigsten vergebenen Wohnungen in Stuttgart. Diese Mietwohnungen sind auch staatlich gefördert und deutlich günstiger als andere Angebote. Die Anbieter von diesen Wohnungen sind aber freie Anbieter. Du kannst dich auf “Wohnungen für Mittlere Einkommen” bei freien Anbietern direkt bewerben.
Alleinstehende Haushalte können für das Förderprogramm “Mittlere Einkommen” demnach bis zu 44.000 Euro (brutto) im Jahr verdienen. 2-Personen-Haushalte sogar bis zu 62.000 (brutto). Mit jeder weiteren Person erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 9.000 Euro (brutto). Ein Freibetrag für Kinder wird nicht gewährt. Das klingt alles verwirrend? Kein Problem. Wir haben ein paar Rechenbeispiele für dich vorbereitet:
Als Alleinstehender 1-Personen-Singlehaushalt hast du einen Anspruch auf eine geförderte Mietwohnung, wenn du bis maximal 44.000 Euro nach Steuern (Nettogehalt) im Jahr verdienst. Das entspricht in etwa einem monatlichen Nettogehalt von mehr 2.000 Euro. Konkret bedeutet das für dich: Wenn du weniger als 2.000 Euro netto im Monat verdienst, dann steht dir eine Förderung mit Mittleren Einkommen in Stuttgart zu.
Du zahlst Unterhalt für ein Kind? Dann kannst du oft von einer Sonderregelung und damit weiteren Freibeträgen profitieren. In diesem Fall darfst du nämlich oft mehr als die oben genannten 2.000 Euro im Monat verdienen und trotzdem auf eine günstige Mietwohnung hoffen. Unterhaltszahlungen können dir nämlich als zusätzlicher Freibetrag auf dein monatliches Einkommen angerechnet werden. Demnach senken Unterhaltszahlungen dein verfügbares Nettoeinkommen. Genau das will der Gesetzgeber entsprechend bei der Vergabe eines Wohnberechtigungsscheines auch berücksichtigen. Das bedeutet für dich: Du darfst mehr als die unten stehende Beträge verdienen und trotzdem einen WBS erhalten. Wir empfehlen dir bei Unterhaltszahlungen ein informatives Gespräch mit der Stadt Stuttgart zu vereinbaren.
Falls du Alleinerziehend mit einem Kind bist, dann erhöht sich die Einkommensgrenze auf ein jährliches Gehalt von 62.000 Euro (netto) der dir für jedes Kind gewährt wird. Im konkreten Fall bedeutetet das für dich: Du kannst eine Wohnraumförderung erhalten, wenn du unter 3.000 Euro Netto im Monat verdienst (2-Personenhaushalt-mit-Kind). Erhaltene Unterhaltszahlungen für dein Kind werden nicht als Einkommen angerechnet. Der Gesetzgeber wertet Unterhaltszahlungen als Kostenbeitrag für die Erziehung der Kinder und werden demnach nicht als “Einnahmen” gewertet.
Ein 3-Personenhaushalt mit einem Kind (Vater, Mutter, Kind) für die Erteilung eines Wohnung für “Mittlere Einkommen” bis zu 71.000 Euro jährlich verdienen. Das entspricht einem Haushaltseinkommen (netto) von über 3.300 Euro im Monat. Verdient ihr in Summe weniger als 3.300 Euro im Monat, dann habt ihr Anspruch auf eine Wohnraumförderung.
Die genaue Grundlage für die Berechnung kann bei der Stadt Stuttgart eingesehen werden. Weitere Informationen zur Berechnungsgrundlage.
Haushalt: | 1 Person | 2 Personen | jede weitere Person | jedes weitere Kind |
---|---|---|---|---|
Bund (brutto) | 15.600 | 23.400 | 5.330 | 650 |
Stuttgart | ||||
WBS (brutto) | 51.000 | 51.000 | 9.000 | kein Sonderaufschlag für Kinder |
Förderprogramm “mittlere Einkommen” (brutto) | 44.000 | 62.000 | 9.000 | kein Sonderaufschlag für Kinder |
Antragsformular
Folgende Unterlagen musst du zusätzlich abgeben:
- Einkommenserklärung
- Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben
- Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Kopie)
- Ausweisdokument (Kopie)
Falls auf dich zutreffend:
- Partnerschaftserklärung
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
- Geburtsurkunde Ihrer Kinder (Kopie)
- Heiratsurkunde (Kopie)
- Schwerbehindertenausweis (Kopie)
Alle oben genannten Unterlagen kannst du per Post oder per Einwurf an das zuständige Wohnamt versendet werden. Alternativ kannst du auch einen vor Ort Termin vereinbaren und dich beim Ausfüllen der Unterlagen beraten lassen. Die Stadt Stuttgart bietet ein Onlineformular zur Terminvereinbarung an. Kontakt zum Wohnamt in Stuttgart aufnehmen.
Unbedingt beachten: Die Bearbeitung finden durch das Sachgebiet Wohnraumversorgung auf der Kienestraße 31 statt.
Sozialer Wohnungsbau
Anzahl Sozialwohnungen | 2017 | 2020 | 2025 | 2030 |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 58.416 | 51.489 | 42.989 | 38.452 |
Stuttgart | 12.733 | 11.602 | 9.747 | 7.942 |
Die Bestände an geförderten Wohnraum mit WBS Pflicht in Stuttgart und anderen Regionen in Baden-Württemberg ist weiter ausbaufähig. In Stuttgart gibt es knapp 11.000 WBS Wohnungen.
Das bedeutet, dass in Stuttgart derzeit nur 3 Prozent des zu vergebenen Wohnraum öffentlich gefördert ist. Das reicht nicht aus, damit jeder Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins eine geeignete Wohnung findet. Im Durchschnitt werden in Stuttgart jährlich 6.000 WBS-Scheine (auch §5-Schein genannt) von der Stadt vergeben.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung Baden-Württemberg das Fördervolumen für den sozialen Wohnungsbau deutlich erhöht. Durch die Landesbank BW vergibt je nach Abhängigkeit der jeweiligen Einkommenssituation besonders günstige Kredite, um dadurch preisgünstigen Wohnraum auszubauen und weiter zu ermöglichen.
Der größte Vermieter von günstigen Mietwohnungen in Stuttgart ist die SWSG. Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) ist mit mehr als 18.500 Mietwohnungen ein starker Vermieter in Stuttgart. Mehrheitseigner der Wohnbaugesellschaft ist die Stadt Stuttgart. Damit soll auch in Zukunft sichergestellt werden, dass die SWSG neue und günstige Mietwohnungen in Stuttgart schafft.
Einer dieser Neubauprojekte soll im Stadtteil Rot entstehen. ZUm einen sollen bisher landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen in der Nähe von der Böckinger Straße in 300 neue WBS Wohnungen umgewandelt werden. „An keiner anderen Stelle in der Stadt können wir so viele Wohnungen schaffen wie hier“, titelt der SWSG-Geschäftsführer. Wir finden, das ist ein guter Anfang. Reicht aber leider immer noch nicht auf, um die vielen Wohnungssuchenden mit preisgünstigen Mietwohnungen in Stuttgart zu versorgen.
Leider werden immer noch zu wenige Neubauwohnungen mit WBS geschaffen. Deswegen lohnt sich in jedem Fall auch eine Wohnungsbewerbung auf dem freien Immobilienmarkt. Dort kannst du mit etwas Glück auch noch echte Schnäppchen finden. Wir stellen dir ein paar Vermieter in Stuttgart vor. Jetzt WBS Wohnungen in Stuttgart finden!
Kontakt zum Wohnamt
Amt für Wohnungswesen in Stuttgart
Sachgebiet Wohnraumversorgung
Kienestraße 31
70174 Stuttgart (S-Mitte)
Telefonische Auskünfte
Telefon 0711 / 216-91399
Telefonische Sprechzeiten des Servicecenters
Montag & Mittwoch 08:30 bis 12:30
Donnerstag 14:00 bis 18:00
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie auf der Homepage von der Stadt Stuttgart.
Anfragen zu WBS Wohnungen in Stuttgart: wohnungen@stuttgart.de
WBS Wohnungen in Stuttgart
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Häufig gestellte Fragen zum WBS in Stuttgart
Eine Wohnung mit WBS kannst du bei kommunalen sowie überregionalen Anbietern finden. Die SWSG in Stuttgart ist für WBS Wohnungen eine gute Anlaufstelle. Es gibt aber noch weitere überregionale Anbieter.
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In Stuttgart gibt es zwei unterschiedliche WBS Förderungsmöglichkeiten – für Bestand- und Neuwohnungen. Neuwohnungen werden zum Beispiel an Singlehaushalte mit einen Einkommen von bis zu 44.000 Euro vermietet.
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