Alles rund um den Wohnberechtigungsschein.
So klappt es mit einer günstigen Mietwohnung mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS). Alles was du über die staatliche Förderung und deinem Weg zu einer günstigen Sozialwohnung wissen musst.
Dein Weg zu einer staatlich geförderten Mietwohnung mit WBS. Einfach erklärt und alles auf einen Blick!
Unsere beliebten Hilfen rund um den Wohnberechtigungsschein.
Wohnberechtigungsschein
Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung der Bundesländer hat jeder deutsche Staatsbürger die Möglichkeit eine geförderte Mietwohnung zu bekommen. Das heißt konkret für dich: Du hast einen Anspruch auf eine geförderte und damit günstige Mietwohnung, wenn dein Gehalt unter den Einkommensgrenzen liegt. Der Wohnberechtigungsschein ist der behördliche Nachweis, dass du diese Voraussetzungen erfüllst. Mit diesem Papier kannst du dich dann auf Sozialwohnungen direkt bei den Vermietern bewerben.
Einkommensgrenze
Damit du einen Wohnberechtigungsschein erhalten kannst, muss dein Haushaltseinkommen unterhalb der WBS Einkommensgrenzen liegen. Die Einkommensgrenzen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Wenn du vor deiner Antragsstellung berechnen möchtest, ob du einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hast, dann musst du für die Berechnung die Einkünfte aller im Haushalt befindlichen Personen addieren oder unseren WBS Rechner verwenden.
Was viele Bürger nicht wissen: Mehr als 33 % Prozent der Haushalte in Deutschland haben einen Anspruch auf eine staatliche Förderung bei der Miete. Jetzt auf eine günstige Mietwohnung mit WBS bewerben!
Haushalt | 1 Person | 2 Personen | jede weitere Person | jedes weitere Kind | Überschreitung möglich? |
---|---|---|---|---|---|
Bund | 12.000 | 18.000 | 4.100 | 500 | |
Baden- Württemberg | 52.700 | 52.700 | 9.000 | 0 | nein |
– für Bestandswohnungen | 21.730 | 28.885 | 8.385 | 0 | 60% |
– Stuttgart | 43.200 | 58.500 | 9.000 | 0 | nein |
Bayern | 22.600 | 34.500 | 8.500 | 2.500 | nein |
Berlin | 16.800 | 25.200 | 5.740 | 700 | 80% |
Brandenburg | 15.600 | 22.000 | 4.900 | 500 | 60% |
Bremen | 12.000 | 18.000 | 4.100 | 600 | 60% |
Hamburg | 12.000 | 18.000 | 4.100 | 1.000 | 85% |
Hessen | 16.351 | 24.807 | 5.639 | 650 | 20% |
Mecklenburg- Vorpommern | 12.000 | 18.000 | 4.100 | 500 | 40% |
Niedersachsen | 17.000 | 23.000 | 3.000 | 3.000 | 60% |
Nordrhein- Westfalen | 20.420 | 24.600 | 6.400 | 740 | 40% |
Rheinland- Pfalz | 18.450 | 26.450 | 6.150 | 1.230 | 60% |
Saarland | 12.000 | 18.000 | 4.100 | 500 | 20% |
Sachsen | 16.800 | 25.200 | 5.740 | 700 | 20% |
Sachsen- Anhalt | 12.000 | 18.000 | 4.100 | 500 | 20% |
Schleswig- Holstein | 14.400 | 21.600 | 5.000 | 600 | 20% |
Thüringen | 14.400 | 21.600 | 5.000 | 1.000 | 20% |
Falls du die Einkommensgrenze überschreitest, kannst du prüfen, ob du eventuell auf einen Zweiten Förderweg bei der Miete unterstützt werden kannst. Auf dem Zweiten Förderweg (Personengruppe oder Einkommensgruppe B) kannst du die Einkommensgrenzen auch überschreiten. In manchen Bundesländern ist eine Überschreitung der Einkommensgrenze um bis zu 85 % und mehr möglich. Durch diese Regelung sollen mehr Bürger bei der Finanzierung der Miete unterstützt werden.
Für junge Ehepaare oder Lebenspartnerschaften, schwerbehinderte und/oder pflegebedürftigen Menschen besteht die Möglichkeit bei bestimmten Voraussetzungen Abzugsbeträge bzw. Freibeträge geltend zu machen. Das heißt für dich: In diesem Fall darfst du auch mehr als die oben angegebene Einkommensgrenze verdienen, das sind oft meist mehrere Tausend Euro im Jahr. Eine Antwort über die genaue Höhe der Freibeträge kann dir dein Wohnamt in deiner Stadt erteilen.
Wohnungsgröße
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins orientiert sich an deiner Haushaltssituation. Wohnst du alleine stehen dir 50 m² zu. Für jede zusätzliche Person im Haushalt wird dir ein zusätzliches Zimmer ermöglicht. Du kannst die zulässige Wohnungsgröße in der Regel um bis zu 5 m² überschreiten.
Personenanzahl | Wohnungsgröße | mit zulässiger Überschreitung (5 m²) |
---|---|---|
Alleinstehende | 50 m² | 55 m² |
2-Personen | 65 m² | 70 m² |
3-Personen | 80 m² | 85 m² |
4-Personen | 95 m² | 100 m² |
5-Personen | 110 m² | 115 m² |
jede weitere Person | +15 m² | 15 m² |
Bewirb dich jetzt bei Vermietern auf eine günstige Mietwohnung mit WBS.
Antrag
Das Antragsformular auf einen Wohnberechtigungsschein kannst du dir auf der Homepage von deinem Wohnort herunterladen. Die Antragsformulare können je nach Bundesland und Gemeinde abweichen. Du weißt nicht, welche Behörde für deinen Antrag auf einen WBS-Schein zuständig ist? Dann schau doch auf in unserer Navigation, ob deine Stadt in der Rubrik „beliebte Städte“ dabei ist. Dort findest du alle notwendigen Unterlagen und Informationen rund um den Wohnberechtigungsschein. Alternativ kannst du die Formulare auf der Homepage deiner Stadtverwaltung bzw. dem Wohnamt finden.
Eine Übersicht über alle Antragsformulare und Kontaktdaten für einen Wohnberechtigungsschein von vielen deutschen Städten findest du in unserer Übersichtstabelle zum Antragsformular.
Folgende Unterlagen musst du in der Regel für einen WBS abgeben:
- Antragsformular auf WBS
- Einkommenserklärung (Einkommensnachweise der letzten 12 Monate)
- Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben)
- Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Kopie)
- Ausweisdokument (Kopie)
Falls auf dich zutreffend:
- Partnerschaftserklärung
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
- Geburtsurkunde Ihrer Kinder (Kopie)
- Heiratsurkunde (Kopie)
- Schwerbehindertenausweis (Kopie)
- Nachweis über gezahlten Unterhalt
WBS Rechner
Damit du einen Wohnberechtigungsschein erhalten kannst, muss dein Haushaltseinkommen unterhalb der WBS Einkommensgrenzen liegen. Finde mit dem WBS-Rechner heraus, ob du einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hast!
WBS Wohnungen
Du hast kein passendes Angebot gefunden? Hier findest du weitere WBS Wohnungen von Vermietern aus deiner Umgebung.
Häufig gestellte Fragen
Die Einkommensgrenze wird von jedem Bundesland und Gemeinde festgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung ist deine Haushaltsgröße und dein Einkommen. Finde heraus, wie viel du für einen WBS verdienen kannst und nutze unseren WBS Online Rechner.
Wohnberechtigungsschein: Informationen zur Berechnung.
Ein Wohnberechtigungsschein musst du in dem Bundesland, bzw. in der Stadt (Gemeindeverwaltung, beim Wohnungsamt) beantragen, in der du eine Sozialwohnung suchst. Beantragt wird der WBS in der Regel in der Stadtverwaltung (Wohnungsamt) oder Gemeinde (Gemeindeverwaltung), wo man eine Wohnung beziehen möchte.
Antragsformular & weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein.
Grundsätzlich müssen die Einkommensgrenzen und andere Faktoren erfüllt sein. Folgende Personen sind aber in vielen Fällen für einen WBS berechtigt.
Empfänger von Hartz 4 Leistungen, Geringverdienende, Alleinerziehende, Behinderte oder Schwerbehinderte, Ausländer, welche mindestens 12 Monate in Deutschland angemeldet sind
Unter Umständen: Auszubildende und Studenten mit BAföG.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein findest du hier.
Du kannst einen WBS beantragen, wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast und unter den Einkommensgrenzen liegst.
Weitere Informationen zu den Einkommensgrenzen findest du hier.
Wenn du deine Unterlagen beim Wohnamt abgegeben hast, dann wird dein Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in der Regel innerhalb der nächsten 4 Wochen ausgestellt. Der WBS hat eine Gültigkeit von einem Jahr und muss danach erneuert werden.
Weitere Informationen zum Antrag auf einen WBS findest du hier.
Die Einkommensgrenzen für einen WBS richten sich nach deinem bereinigtem Einkommen – also deinem Nettogehalt.
Wohnungen und einen Online WBS Rechner findest du hier.
Der Dringlichkeitsschein in Verbindung mit einem Wohnberechtigungsschein kann dann beantragt werden, wenn durch besondere Umstände oder Notfälle eine andere, größere Sozialwohnung benötigt wird. Das ist in den meisten Fällen dann der Fall, wenn du akut von der Obdachlosigkeit bedroht bist.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein findest du hier.
Ihr WBS Antrag wurde geprüft und abgelehnt. Sollten Sie gezwungen sein Ihre Wohnung aufzugeben empfiehlt es sich sofort mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung zu starten. In vielen Fällen bietet sich an einen Anspruch auf Wohngeld zu prüfen. Hierbei zahlt der Staat förderungsfähigen Haushalten einen Teil der Miete, der sogenannte Lastenzuschuss.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung findest du hier.
Die Grenzen und Bemessung der Wohnungsgröße sollten generell eingehalten werden. In der Praxis wird aber eine Überschreitung von bis zu 5 m² als unwesentlich angesehen. Wenn du einen Wohnberechtigungsschein für einen 2-Personen-Haushalt hast, dann steht dir rechnerisch 65 m² zu. Eine Überschreitung auf eine 70 m² Wohnung stellt in den meisten Fällen dann kein Problem dar.
Weitere Informationen zur Wohnungsgröße mit WBS findest du hier.
Die Gebühren für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins richtet sich nach dem Gebührensatz der jeweiligen Gemeinde. Diese betragen zwischen 5€ und in Einzelfällen bis zu 30 €.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein findest du hier.
Die Wohnung darf nicht zu groß sein und muss für die im Anzahl der im Haushalt lebenden Personen angemessen sein. Alleinstehende steht eine 1-Zimmer Wohnung bis zu 50 m² zu. 2-Personen-Haushalte können eine 2-Zimmer-Wohnung mit bis zu 65 m² bekommen.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein und freie Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein findest du hier.
Antragsformular auf WBS, Einkommenserklärung (Einkommensnachweise der letzten 12 Monate), Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Kopie) und ein Ausweisdokument (Kopie).
Weitere Informationen zum Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein findest du hier.
Einen Wohnberechtigungsschein kannst du bei deinem Wohnamt in deiner Gemeinde beantragen. Das ist in der Regel in der Stadt, wo du eine Mietwohnung mit WBS beziehen möchtest.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein findest du hier.
Ein Paragraf 5 Schein ist für Haushalte mit einem niedrigen Einkommen gedacht. Der Paragraf-5-Schein ist eine andere Bezeichnung Wohnberechtigungsschein Somit sind beide Scheine identisch und berechtigen zum Bezug einer staatlich geförderten Mietwohnung.
Weitere Informationen zum §5-Schein / Wohnberechtigungsschein findest du hier.
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