Staatliche Wohnzuschüsse für Studierende: so klappt’s!

Prinzipiell haben Studenten keinen Anspruch auf Wohngeld, da die meisten Studenten einen Anspruch auf BAföG prüfen lassen können. Im §20 WoGG wird darauf verwiesen, das eine Gesetzeskonkurrenz zwischen BAföG und Wohngeld besteht, da in der Berechnung des BAföG Bedarfs bereits ein Zuschuss zu den Wohnkosten vorgesehen ist. Daraus ergibt sich: Ist die Ausbildung mit dem BAföG förderungsfähig, dann entfällt der Anspruch auf Wohngeld für Studenten. Ausnahme: Sie beziehen BAföG ausschließlich als Bankdarlehen. Dann können auch Studenten einen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen.

Damit es doch mit dem Wohngeld oder Wohnberechtigungsschein klappt. Prüfe jetzt ob du eine der Voraussetzungen erfüllst. Mehr erfährst du in unserem Guide auf dieser Seite!

In bestimmten Fällen übernimmt der Staat für Studenten das Wohngeld. Das müssen Sie wissen!

  • Sie können ein Anspruch auf einen Wohngeld prüfen, sobald Sie die Altersgrenze von 30 Jahren bzw. für Masterstudiengänge von 35 Jahren überschritten haben. In diesem Fall werden Sie nach §10 Abs. 3 BAföG nicht mehr gefördert und können deswegen einen Anspruch auf Wohngeld prüfen.
  • Sie haben die Fachrichtung Ihres Studiengangs ohne wichtigen Grund geändert und dadurch Anspruch auf BAföG nach §7 Abs. 3 verloren.
  • Sie haben den Leistungsnachweis nach §48 Abs. 1 BAföG nicht oder nicht rechtzeitig erbracht und den Anspruch auf BAföG verloren.
  • Sie haben ein Urlaubssemester beantrag und die Zahlung von BAföG wurde ausgesetzt.
  • Ihre Ausbildungsstätte (z.B. Privatschule) wird nach §2 BAföG nicht anerkannt.
  • Sie haben den Anspruch auf BAföG verloren, weil Sie ihr Studium nur in Teilzeit erbringen können. 
  • Nach §7 Abs. 2 BAföG handelt es sich bei Ihnen um ein Zweitstudium (Zweitausbildung)
  • Sie haben aufgrund einer Zweitausbildung, Förderungshöchstdauer oder Fachrichtungswechsel keinen Anspruch auf BAföG und beziehen ihr BAföG als Bankdarlehen? In diesem Fall können Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen und geltend machen.
  • Sie sind zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter mit Anspruch auf BAföG. Ihr Kind hat Anspruch auf Sozialgeld. In diesem Fall ist der ganzen Haushalt auf Zahlung von Wohngeld berechtigt.

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php?seite=3

Wohnberechtigungsschein für Studenten

Studenten, die nicht am Heimatort studieren aber voranging von der Unterstützung durch die Eltern leben, werden in der Regel als nur vorübergehend vom elterlichen Haushalt abwesend angesehen. Insofern kann es erforderlich sein, dass Studenten neben den sonstigen Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung darlegen, dass sie nicht nur vorübergehend vom elterlichen Haushalt abwesend sind, sondern tatsächlich einen eigenen Haushalt führen.

Wohnberechtigungsschein für Studenten, trotz Unterhaltszahlungen von den Eltern?

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