In 5 Schritten zu einer günstigen Wohnung mit einem WBS-Schein

Aufgrund der angespannten Wohnungssituation wird es immer schwieriger geeigneten Wohnraum zu bezahlen. Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Einkommen für die Miete aufzukommen? Dann könnten der Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS) für Sie genau richtig sein.

Mit einem WBS-Schein können Sie eine staatlich geförderte Sozialwohnung beziehen. Der WBS-Schein ist sozusagen ein staatlicher Nachweis, dass sie über niedrige Haushaltseinkünfte verfügen und somit förderungsfähig sind!

So beantragen Sie einen WBS:

  • Antragstellung bei der zuständigen Behörde, meist Wohnamt
  • Angaben zu jährlichen Einkünften in der Einkommenserklärung
  • Angaben zu allen im Haushalt lebenden Personen, gegebenenfalls Partnerschaftserklärung und Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
  • Falls notwendig: Angaben zu besonderer Dringlichkeit oder Schwerbehinderung

WBS Antragsformular herunterladen

Zuständige Behörden in Ihrer Stadt

In 5 Schritte zum WBS-SChein

Arten von Wohnberechtigungsscheinen

Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln (Bund, Länder, Gemeinden und ähnliches) gefördert wurden, dürfen ausschließlich Wohnungssuchenden zum Gebrauch überlassen werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch das ortsansässige Wohnungsamt. Das Ergebnis der Prüfung ist bei einem positiven Bescheid die Erteilung oder bei einem negativen Bescheid die Versagung eines Wohnberechtigungsscheines.

Folgende Arten des Wohnberechtigungsschein gibt es:

Allgemeiner Wohnberechtigungsschein

Sie haben noch keine Wohnung mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) bezogen und haben auch keine konkrete Wohnung bereits in Aussicht? Dann wird Ihnen ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse wird die Bescheinigung erteilt und ist ein Jahr gültig und berechtigt zum Bezug öffentlich geförderter Wohnungen der im Schein genannten Größe im jeweiligen Bundesland. Eine Erweiterung auf andere Bundesländer ist nicht möglich.

Gezielter Wohnberechtigungsschein

Sie haben bereits eine geeignete Sozialwohnung in Aussicht und möchten hierfür einen Wohnberechtigungsschein beantragen? Dann erhalten Sie einen „gezielten Wohnberechtigungsschein“. Bei diesem WBS-Schein werden neben den Einkommensverhältnissen auch die Bezugsvoraussetzungen für eine ganz bestimmte Wohnung geprüft, z.B. ob die Größe und Miete angemessen sind (Zweckbindung für besondere Personenkreise, Belegungsrechte und ähnliches).

Freistellungen gemäß § 19 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum

Im Einzelfall kann auch dann der Bezug einer geförderten Wohnung genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nicht erfüllt werden. Hier sollten Sie sich im ortsansässigen Wohnungsamt nach einer Freistellung der Belegungsbindung erkundigen.

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