Mehr Erfolg bei der Wohnungssuche mit der Mieterselbstauskunft.

Egal ob München, Frankfurt oder Berlin. Viele Vermieter, Wohnungsgesellschaften und Immobilienmakler möchten vor der Unterschrift unter dem Mietvertrag eine Selbstauskunft von Mietern einholen.

Werde der Liebling von potenziellen Vermietern und bringe bereits bei der Wohnungsbesichtigung eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft mit!

Unser Tipp für die Wohnungssuche: Jetzt direkt noch eine SCHUFA-Selbstauskunft einholen.

Vorlagen zum Download:

Selbstauskunft für Mieter

Selbstauskunft

Geringverdiener haben es bei der Wohnungssuche besonders schwer eine günstige Wohnung zu finden.

Das Warten auf öffentlich geförderten Wohnraum mit Wohnberechtigungsschein (WBS) kann sehr lange dauern. Manchmal sogar mehrere Monate.

Leider ist für Arbeitslose die Wohnungssuche in Ballungszentren wie Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Köln oder Frankfurt sehr aufwendig. In der Praxis werden Bezieher von öffentlichen Hilfsgelder sogar teilweise vor dem Besichtigungstermin aussortiert.

Checkliste: Welche Unterlagen brauche ich für eine Wohnungsbewerbung?

Eine vollständige Wohnungsbewerbung enthält folgende Unterlagen:

Umstritten. Jedoch in vielen Fällen und in angespannten Ballungszentren empfehlenswert. 

  • Gehaltsabrechnung

Die Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate als Kopie.

Die ausgedruckten Überweisungsbelege der letzten 3 Monate sollte in der Regel ausreichen. Wurde die Miete vom Amt direkt gezahlt, dann solltest du das anhand von Überweisungsbelegen nachweisen. Damit kannst du zusätzliche Pluspunkte bei deinem Vermieter sammeln.

  • Wohnberechtigungsschein in Kopie

Wieso brauche ich eine Mieterselbstauskunft?

Der Vermieter hat ein Interesse daran in Erfahrung zu bringen, wer in sein Eigentum, also in seine Wohnung oder Haus einziehen wird. Neben dem persönlichen Eindruck des Vermieters sind in der Regel auch harte Fakten, wie z.B. Familienstand, Beruf, Nettoeinkommen, jetzige Wohnsituation, Kinder und Haustiere ein wichtiger Baustein für die Auswahl seines Wunschmieters. 

In den meisten Fällen erhöht ein positiver Bonitätscheck, sprich die Schufa Selbstauskunft die Chance darauf auf einen positiven Eindruck zu hinterlassen und die Wohnung zu erhalten.

Unterschied zwischen Mieterselbstauskunft und SCHUFA-Auskunft

Die SCHUFA-Selbstauskunft bestätigt dir, dass du kein finanzieller Problemfall und damit kurz vor der Insolvenz steht. Dagegen ist eine Mieterselbstauskunft ein Formular für Mieter, in der Daten zur Person und Lebenssituation abgefragt werden.

Aus der Kombination von Schufa und Mieterselbstauskunft kann der Vermieter Rückschlüsse auf deine Bonität und Lebenssituation ziehen. Auf Grundlage dieser Daten wählen viele Vermieter einen für sich geeigneten Mieter aus. Beide Unterlagen solltest du bestenfalls bereits bei dem ersten Besichtigungstermin vorliegen haben.

Muss ich als Mieter eine freiwillige Selbstauskunft abgeben?

Nein. Es gibt keinen generellen gesetzliche Pflicht, dass Mieter die Selbstauskunft für den Vermieter anfertigen. Der Mieter ist also nicht verpflichtet die Mieterselbstauskunft abzugeben. Es hat sich jedoch in der Praxis gezeigt, dass Vermieter solche Mietinteressenten ohne Selbstauskunft benachteiligen.

Welche Fragen muss der Mieter bei der Selbstauskunft beantworten?

Ein Vermieter wird viele Fragen an seine potenziellen Mieter haben. Deswegen wollen Vermieter eine Mieterselbstauskunft einholen. Aber nicht alle Fragen von Vermietern sind zulässig.

Besonders bei Fragen, welche nicht im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehen, dürfen Mieter auch lügen. Bei unzulässigen Fragen darf der Vermieter dir auch nicht nachträglich die Kündigung aussprechen, wenn er eine Unwahrheit aufdeckt.

Selbstauskunft für Mieter. Mieter müssen nicht jede Frage beantworten
Bei der Mieterselbstauskunft musst du nicht alle Fragen von Vermietern wahrheitsgemäß beantworten. Wir sagen dir welche Fragen von Vermieter unzulässig sind.

Beispiele für zulässige Fragen in der Mieter Selbstauskunft: 

  • Identität des Mieters (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
  • Familienstand
  • Anzahl der Personen im Haushalt
  • Arbeitsverhältnis und Arbeitgeber
  • Nettoeinkommen
  • Haustiere
  • … ob Sie Raucher sind?
  • … ob ein anderer Grundsicherungsträger die Mietkosten für Sie trägt? (ungefragte Aufklärungspflicht)
  • … ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist? (ungefragte Aufklärungspflicht)
  • … ob eine eidesstattliche Versicherung abgegebenen wurde
  • … ob eine Einkommenspfändung vorliegt
  • … ob offene Mietschulden aus anderen Mietverhältnissen vorliegen

Beispiele für unzulässige Fragen in der Mieter Selbstauskunft:

  • Politische Gesinnung, oder Parteiangehörigkeit
  • Fragen zur zukünftigen Familienplanung
  • Sexuelle Ausrichtung 
  • Ethnische Zugehörigkeit oder Nationalität
  • Musikgeschmack
  • Hobbies
  • Krankheiten oder Behinderungen
  • Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren
  • Einkommensverhältnisse von Angehörigen ohne Verbindung zum Mietvertrag (z.B. Vermögensnachweise der Eltern)

Was du wissen solltest: Auch bei der Mieterselbstauskunft gilt das Recht der informationellen Selbstbestimmung des Mieters. Das bestätigte bereits das Bundesverfassungsgericht schon vor längerer Zeit. (Az.: BvR 239/90). In diesem Fall war ein Mieter zusammen mit seinem Vormund als Mieter im Vertrag eingetragen. Bei Vertragsabschluss hat der Mieter jedoch verschwiegen, dass er als nicht geschäftsfähig entmündigt war. Als der Vermieter davon erfuhr, kündigte er das Mietverhältnis wegen der Falschaussage des Mieters. Dagegen klagte der Mieter. Das Gericht folgte dem Einspruch des Mieters und urteilte, dass das Verschweigen einer Entmündigung nicht für die Kündigung des Mietvertrages ausreiche.

Daraus wird abgeleitet, dass der Mieter nicht alle Fragen beantworten muss. Dies gilt auch für besonderen Musikgeschmack oder einen besonderen Lebensstil, die das nachbarschaftliche Miteinander nicht beeinträchtigen.

Mit der SCHUFA-Selbstauskunft bei Vermieter punkten

Wenn du auf Nummer sicher bei der Wohnungsbewerbung gehen willst, dann solltest du unbedingt eine aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft bereits bei der Wohnungsbesichtigung vorliegen haben.

Die SCHUFA-Selbstauskunft wirst du online auch als abgespeckte Bonitätsauskunft oder Bonitätscheck finden. Diese ist in der Regel kostenpflichtig und gehört dennoch in jede komplette Wohnungsbewerbung.

Bei der SCHUFA wirst du deinen sogenannten Basisscore mit deiner Anfrage erfahren. Ein Basisscore über 80 ist in der Regel unproblematisch. Unter 50 wird es problematisch einen Mietvertrag zu erhalten. Eine SCHUFA-Selbstauskunft wird in der Praxis häufig unmittelbar vor der Unterzeichnung von dem Vermieter verlangt. Meist ist somit eine positive SCHUFA Rückmeldung die letzte Hürde, die du für einen Mietvertrag nehmen musst.

Welche Unterlagen bei der Selbstauskunft?

Eine vollständige Wohnungsbewerbung beinhaltet die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die SCHUFA-Selbstauskunft und die Mieterselbstauskunft. Auch wenn es keine Pflicht für potenzielle Mieter gibt diese Unterlagen bei der Wohnungsbesichtigung vorzulegen, so ist es jedoch nicht ratsam die Unterlagen deinem neuen Vermieter zu verweigern. Oft ist der Wettbewerb um die guten Wohnungen hoch. Deswegen sind die Unterlagen zwar keine Pflicht, dennoch gängige Praxis auf dem angespannten Wohnungsmarkt.

Gibt es eine ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters?

Es gibt eine eigene Aufklärungspflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter. Insbesondere dann, wenn die Mietkosten einen erheblichen Anteil des Nettoeinkommens des Mieters betragen. In der Regel wird ein Mietzins von über 75 % und mehr angesetzt. 

Darüber hinaus besteht eine Pflicht anzugeben, ob die Kosten der Wohnung vom Sozialamt oder anderen Grundsicherungsträgern, wie z.B. dem Jobcenter übernommen werden. Ebenso müssen Sie offenbaren, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. 

Welche Folgen haben falsche Angaben bei der Mieterselbstauskunft?

Generell ist es ratsam als Mieter die Angaben wahrheitsgemäß auszufüllen. Bitte bedenken Sie, dass ein gutes Verhältnis zu dem Vermieter auch immer in Ihrem Interesse ist.

Hat der Mieter jedoch bei den Angaben zur Mieter-Selbstauskunft auf zulässige Fragen falsche Angaben gemacht, so hat der Vermieter die Möglichkeit gegen den Mietvertrag vorzugehen. Insbesondere dann, wenn eine wesentliche Bedeutung für das Mietverhältnis besteht. Es besteht die Gefahr einer fristlosen Kündigung. Hat der Mieter bei unzulässigen Fragen Falschangaben gemacht, so besteht ohne weiteres keine rechtlich nachteiligen Folgen für Ihn.

Mieterselbstauskunft & DSGVO: Was ist wichtig?

Der Vermieter hat bei der Vermietung seines Eigentums ein berechtigtes Interesse mehr über den Mietinteressenten zu erfahren. Das ist auch nachvollziehbar. Dennoch schießen einige Vermieter über das Ziel hinaus und erheben Daten, die über ein erforderliches Maß hinausgehen.

Für Mieter heißt es deswegen bei der Beantwortung der Fragen die informationelle Selbstbestimmung gegen das Interesse des Vermieters abzuwägen. Die Gesetzesgrundlage für das berechtigte Interesse wird in Artikel 6 der DSGVO geregelt.

Spätestens vor Vertragsunterzeichnung entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. In diesem Schuldverhältnis sollen alle Informationen eingeholt werden dürfen, die auch tatsächlich zur Begründung eines Mietvertrages notwendig sind.

Und wie lange darf der Vermieter die Daten speichern?

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten, bis sie den Zweck, für den sie auch erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Damit sind alle Daten nach der DS-GVO zu löschen, die von ehemaligen Mietinteressenten gespeichert sind, sobald eine Absage erteilt wurde. Eine Ausnahme gilt, wenn du ausdrücklich zustimmst, dass du auch zukünftig andere Wohnungen angeboten bekommen willst. Dann speichert der Makler bzw. Vermieter dich in einem Mietinteressenten-Pool und hält dich über aktuelle Wohnungsangebote auf dem Laufendem.

Kann ich eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft erhalten?

Einmal im Jahr kannst du eine sogenannte Datenkopie von der SCHUFA nach Art. 15 DS-GVO beantragen. Die kostenlose SCHUFA ist aber in Papierform und wird frühestens nach 14 Tage zugestellt. Dort erhältst du einen Überblick über deinen SCHUFA-Basisscore und deine negativen Einträge. Die für Vermieter geeignete Version ist dagegen kostenpflichtig. Hierfür langt die SCHUFA ordentlich zu. Der standardmäßig vorgesehene Preis für die SCHUFA-Selbstauskunft liegt bei 29,99€. Leider führt bei heutigen Wohnungsbewerbungen kein Weg mehr an der SCHUFA vorbei – auch trotz kostenloser SCHUFA-Datenkopie.

Negative SCHUFA-Selbstauskunft. Was du machen kannst?

Du hast deine SCHUFA-Selbstauskunft erhalten und findest einen negativen Eintrag? Keine Panik. Nicht jeder Eintrag ist direkt negativ. Manche Einträge werden auch lediglich zu Informationszwecken aufgenommen. Wichtig ist der SCHUFA-Basisscore. Wenn du über 80 Prozent liegst, dann ist, sind viele Vermieter bereit mit dir einen Mietvertrag abzuschließen.

Liegst du deutlich unter diesem Wert dann werden viele Vermieter vielleicht misstrauisch werden und deine Zahlungsmoral infrage stellen. Mit einem negativen SCHUFA-Wert hast du dann meist in einigen Bereichen deines wirtschaftlichen Lebens Probleme.

Kann ich negative Einträge bei der SCHUFA-Selbstauskunft löschen lassen?

Ja, du kannst negative Einträge bei SCHUFA einfach und formlos löschen lassen. Das gilt aber auch nur für falsche oder unberechtigte Einträge in das Register. Für die Löschung des Eintrages reicht eine einfache E-Mail an die SCHUFA. Die E-Mail-Adresse findest du auf der Homepage meineschufa.de im Impressum.

Wo du Probleme mit einer mäßigen SCHUFA bekommen kannst.

Wir haben für dich ein paar Informationen zusammengestellt, wie du auch mit einer mäßigen oder sogar schlechten Bonität zu einem Vertragsabschluss kommst.

Häufig gestellte Fragen zur Selbstauskunft für Mieter

Was muss man bei einer Selbstauskunft angeben?

Mit der Selbstauskunft möchte der Vermieter mehr über dich und deine Einkommens- und Wohnverhältnisse erfahren. Inhalt der Selbstauskunft sind Angaben zu deinem Einkommen, derzeitigen Wohnverhältnissen, Haushaltsangehörige und ob du offenen Mietschulden hast.
Alle Informationen und Vorlagen zur Selbstauskunft findest du hier.

Was ist eine Selbstauskunft für Mieter?

Eine Mieterselbstauskunft ist eine Selbstauskunft eines Mieterinteressenten für den künftigen Vermieter. Hiermit kannst du den Vermieter über deine privaten Lebensumstände informieren.
Jetzt Vorlage zur Selbstauskunft für Mieter ausfüllen.

Muss ich eine SCHUFA-Selbstauskunft beantragen?

Nein. Aber viele Vermieter bevorzugen Mieter, die eine gute Bonitätsauskunft bei der SCHUFA vorlegen können. Auf angespannten Wohnungsmärkten kommt man sehr oft nicht darum herum, eine SCHUFA-Selbstauskunft zu beantragen.
Weitere Informationen zur Mieterselbstauskunft und SCHUFA.

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Bild von RobinHiggins auf Pixabay

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