Fehlbelegungsabgabe
Falls du bereits in einer Sozialwohnung wohnst und dein Einkommen sich in den letzten Jahren verbessert hat, dann kommt auf dich eventuell eine Fehlbelegungsabgabe zu. In vielen Bundesländern wurde diese abgeschafft. In Hessen wurde diese Abgabe wieder eingeführt, um den sozialen Wohnraum wieder gerechter zu verteilen.
Erfahre hier alles rund um die Fehlbelegungsabgabe. Kosten, Verfahren Ablauf, und Einkommensgrenzen.
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Fehlbelegungsabgabe in Hessen
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Fehlbelegungsabgabe?
Die Fehlbelegungsabgabe wurde ab dem 1. Juli 2016 erhoben. Die Abgabe betrifft Sozialwohnungen (WBS Wohnungen). Die Fehlbelegungsabgabe (oder auch Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen) ist eine Abgabe, die ein Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) in Deutschland an eine Stadt oder Gemeinde bezahlen muss, wenn seine finanziellen Voraussetzungen sich seit der Antragsstellung deutlich verbessert haben und im eigentlichen Sinne keinen Anspruch mehr auf die Wohnung und damit verbundene Förderung der Miete hat. Die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe sollen der Gemeinde und dem sozialen Wohnungsbau wieder zurückgeführt werden.
Um wie viel Prozent darf ich die maßgebliche Einkommensgrenze überschreiten und keine Fehlbelegungsabgabe bezahlen?
Du kannst die maßgeblichen WBS Einkommensgrenzen um bis zu 20 Prozent überschreiten. Bis zu diesem Betrag musst du keine Fehlbelegungsabgabe bezahlen.
Ab welchen Einkommen muss ich eine Fehlabgabe bezahlen?
Du musst eine Fehlabgabe in Hessen bezahlen, sobald du die maßgebliche Einkommensgrenze um 20 Prozent überschreitest. Das gilt also ab folgenden jährlichen Nettoeinkünften:
– 1 Person: 19.621 Euro (netto)
– 2 Personen: 29.768 Euro (netto)
– 3 Personen: 36.535 Euro (netto)
– 4 Personen: 43.302 Euro (netto)
– jede weitere Person: 6.767 Euro (netto)
Hinweis für Haushalte mit Kindern: Für jede Person, die ein Kind ist werden zusätzlich 780 Euro als Freibetrag eingeräumt.
Wie hoch wurde die WBS Einkommensgrenze überschritten? | Höhe der zu zahlenden Fehlbelegungsabgabe | |
---|---|---|
Stufe 1 | 20 bis 39 Prozent Einkommensüberschreitung | 30 Prozent der Fehlbelegungsabgabe |
Stufe 2 | 40 bis 59 Prozent Einkommensüberschreitung | 55 Prozent der Fehlbelegungsabgabe |
Stufe 3 | 60 bis 79 Prozent Einkommensüberschreitung | 80 Prozent Fehlbelegungsabgabe |
Stufe 4 | ab 80 Prozent Einkommensüberschreitung | 100 Prozent der Fehlbelegungsabgabe |
Wann muss ich dem Amt mitteilen, dass sich mein Einkommen geändert hat?
Du musst dem zuständigen Wohnamt eine Änderungsmitteilung zukommen lassen, wenn
– dein Einkommen sich um mehr als 10% verändert hat.
– die Anzahl der Wohnungsinhaber sich geändert hat.
– die Kaltmiete sich um mehr als 10% verändert hat.
– keine Unterhaltszahlungen mehr geleistet werden.
– dein Pflegegrad oder Grad der Behinderung sich geändert hat.
Für wen gilt die Fehlbelegungsabgabe nicht?
Eine Abgabepflicht besteht nicht für Empfänger von
– Wohngeld
– Arbeitslosengeld II
– Sozialgeld
– Hilfe zum Lebensunterhalt
– Grundsicherung im Alter
– Erwerbsminderung
– ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
Wie läuft das Verfahren der Fehlbelegungsabgabe ab?
Im Grunde nach musst du nichts machen! Die Gemeinden werden dich anschreiben und dich auffordern entsprechende Unterlagen auszufüllen und eventuell Unterlagen nachzureichen. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Einkommen und zur tatsächlichen Miete.
Auf dieser Grundlage wird die Gemeinde errechnen, ob eine Fehlbelegungsabgabe zu zahlen ist und wird dir Bescheid geben, wie hoch diese ausfallen wird. Diese Abgabe wird für die Dauer von zwei Jahren dann festgesetzt und ist monatlich im Voraus an die Gemeinde zu zahlen. Eine Festsetzung für vier Jahre ist ebenfalls möglich, wenn keine wesentlichen Einkommensveränderungen zu erwarten sind (z.B. bei Rentnern).
Welche Strafen drohen dir, wenn du keine Änderungen mitteilst?
Dann begehst du eine Ordnungswidrigkeit und verstößt gegen die Auskunfts- und Mitteilungspflicht. Dies kann im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro bestraft werden. Es ist sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges möglich.
Welche Städte sind in Hessen von der Fehlbelegungsabgabe betroffen?
Alsfeld
Aßlar
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Nauheim
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Vilbel
Bensheim
Bischofsheim
Bruchköbel
Bürstadt
Butzbach
Darmstadt
Dietzenbach
Dillenburg
Dreieich
Egelsbach
Eltville am Rhein
Eppstein
Erbach
Erlensee
Eschborn
Flörsheim am Main
Frankfurt am Main
Friedberg (Hessen)
Friedrichsdorf
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gießen
Ginsheim-Gustavsburg
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Rohrheim
Grünberg
Hadamar
Haiger
Hainburg
Hanau
Hattersheim am Main
Heppenheim
Herborn
Heuchelheim
Heusenstamm
Hirschhorn (Neckar)
Hochheim am Main
Hofheim am Taunus
Hungen
Idstein
Kassel
Kaufungen
Kelkheim (Taunus)
Kelsterbach
Kirchhain
Königstein im Taunus
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lampertheim
Langen (Hessen)
Langenselbold
Laubach
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg an der Lahn
Linden
Lorsch
Maintal
Marburg
Michelstadt
Mörfelden-Walldorf
Mühlheim am Main
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Isenburg
Nidderau
Niedernhausen
Obertshausen
Oberursel (Taunus)
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Pfungstadt
Pohlheim
Raunheim
Riedstadt
Rodgau
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Rüsselsheim
Schwalbach am Taunus
Stadtallendorf
Steinbach (Taunus)
Sulzbach (Taunus)
Taunusstein
Usingen
Vellmar
Viernheim
Weiterstadt
Wettenberg
Wetzlar
Wiesbaden
Zwingenberg
Weiterführende Informationen zur Fehlbelegungsabgabe
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Bild von Michael Schüler auf Pixabay